Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. 
  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden im Sinne von Ziffer 1 und der BooksOfMemory GmbH.

 

  1. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Grundlage des Vertragsverhältnisses ist die jeweilige Auftragsbestätigung in Schriftform, in welcher die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung im Einzelnen festgehalten ist. Die Annahme des Auftrags durch BooksOfMemory GmbH sowie mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch BooksOfMemory GmbH wird die Beauftragung für beide Seiten bindend. 

 

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

 

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, insbesondere auch Zusatz- oder Ergänzungsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, teilt BooksOfMemory GmbH dem Kunden, soweit erforderlich, unverzüglich mit. Eine vergütungspflichtige Auftragserweiterung liegt auch dann vor, wenn der Kunde Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten anfordert. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichung – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.
  1. BooksOfMemory GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.

 

  1. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von BooksOfMemory GmbH empfohlenen oder mit BooksOfMemory GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn BooksOfMemory GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet.
  1. BooksOfMemory GmbH legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Datenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist BooksOfMemory GmbH nicht verpflichtet.

 

  1. Rechts- oder steuerberatende Tätigkeiten sind nicht Auftragsgegenstand.

 

 

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt BooksOfMemory GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

 

  1. Erbringt der Kunde nach Aufforderung von BooksOfMemory GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist BooksOfMemory GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann BooksOfMemory GmbH dem Auftraggeber die für die Vertragslaufzeit vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BooksOfMemory GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

§ 5 überlassene Unterlagen/Eigentumsrecht/Urheberschutz
.

  1.  An den Leistungen von BooksOfMemory GmbH, auch einzelne Teile hieraus erwirbt der Kunde durch die Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

 

  1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung BooksOfMemory GmbH darf der Kunde die Leistung nur selbst nutzen. Dies gilt auch gegenüber mit dem Kunden verbundene Unternehmen sowie gegenüber Dritten, wenn diese ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von BooksOfMemory GmbH für den Kunden tragen.

 

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Honorare zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind binnen 10 Werktagen, ohne Abzüge zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

  1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von BooksOfMemory GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Werden Rechnungen von BooksOfMemory GmbH nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist BooksOfMemory GmbH berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann BooksOfMemory GmbH nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann BooksOfMemory GmbH dem Kunden die für die Vertragslaufzeit vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

 

 

§ 7 Haftung

  1. BooksOfMemory GmbH schuldet keinen bestimmten Erfolg. Eine Haftung für den Erfolg der von BooksOfMemory GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn BooksOfMemory GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

 

  1. BooksOfMemory GmbH haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fährlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe des Honorars. Darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen, Ansprüche müssen binnen 2 Kalenderwochen nach Bekanntwerden des Verstoßes geltend gemacht werden. Danach sollen sie ausgeschlossen sein. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die BooksOfMemory GmbH verjähren nach 2 Jahren ab Anspruch Entstehung.
  2. Die Haftung von BooksOfMemory GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber BooksOfMemory GmbH gerügt wurden.

§ 8 Datenschutz/Verschwiegenheit

  1. BooksOfMemory GmbH sichert zu, dass er nur Daten und Informationen speichert und weiterverarbeitet, welche der Zweckbestimmung dienlich sind.  Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich BooksOfMemory GmbH diese ebenfalls nach den genannten Grundsätzen zu verpflichten. BooksOfMemory GmbH ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die  BooksOfMemory GmbH im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

 

  1. Ohne schriftliche Einwilligung des Kunden darf BooksOfMemory GmbH diese weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen. BooksOfMemory GmbH sichert, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzte Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. BooksOfMemory GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, seine Daten nach Zweckbestimmung löschen oder sperren zu lassen.
  1. Die Datenspeicherung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung beiderseitiger Interessen. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es zum Erbringen der geforderten Dienstleistung erforderlich oder vom Kunden ausdrücklich genehmigt ist. Darüber hinaus verpflichtet sich BooksOfMemory GmbH, alle Mitarbeiter, die bei der Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden, umfassend über die Ihnen obliegenden Verschwiegenheitspflichten zu belehren, sie unbedingt unwiderruflich vertraglich zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen. Weiterhin verpflichtet BooksOfMemory GmbH ihre Mitarbeiter zum sachgerechten und gesetzlichen Umgang mit Daten, wie dies für die Erfüllung des Vertrages mit dem jeweiligen Vertragspartner erforderlich ist.

 

 
§ 9 Gewährleistung / Verjährung

  1. BooksOfMemory GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die BooksOfMemory GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Daten richtig und vollständig verarbeitet werden. Die aus den vom Kunden gelieferten Daten  abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Die BooksOfMemory GmbH leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.

 

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist.
  1. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt §7. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche dieses Paragraphen Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

 

 

§ 10 Kündigung

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Dienstleistungen von BooksOfMemory GmbH eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

 

  1. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

 

§ 11 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat BooksOfMemory GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung nur  treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Kunden einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

 

  1. Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat BooksOfMemory GmbH  alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Die Pflicht von BooksOfMemory GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß §3 dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

 

  1. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

 

§ 13 Gerichtstand/Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dresden.

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Dresden.

 

letzte Aktualisierung:

31.1.2019